Hans-Michael Goldmann (FDP): „Gegen eine Umsatzsteuer für Finanzprodukte“

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ZertifikateAnleger: Die meisten Wirtschaftsgüter werden in Deutschland mit einer Umsatzsteuer belegt. Warum gilt das nicht auch für Finanzprodukte?
Hans-Michael Goldmann: Ein Jahr nach der Lehman-Pleite und den damit verbundenen Folgen für den deutschen Finanzmarkt und die geschwächte Wirtschaft sollte man sich vor Augen führen, welche Konsequenzen aus einer Umsatzsteuer für Finanzprodukte folgen würden. Eine solche Steuer würde nach Auffassung der FDP dem Finanzplatz Deutschland schaden, denn es ist zu befürchten, dass ein großer Teil der Finanzprodukte dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ins Ausland verkauft werden, da dort das deutsche Steuerrecht nicht greift. Durch diesen Prozess würde ein zukünftiges Wachstum deutlich behindert werden. Auch stellt sich zudem die elementare Frage, in welcher Form die Steuer erhoben werden soll und welche Einrichtung dies dann kontrollieren würde. Die FDP spricht sich aus den angeführten Gründen eindeutig gegen eine Umsatzsteuer für Finanzprodukte aus!
ZA: Die Banken haben zum Teil sehr komplexe Zertifikate verkauft. Müssen mündige Verbraucherinnen und Verbraucher davor geschützt werden?
Goldmann: Der Finanzmarkt bietet eine Fülle von Produkten, dass selbst Berater an ihre Grenzen stoßen, was den Umfang und die Leistungen der Angebote angeht. Man kann von den Verbraucherinnen und Verbrauchern erwarten, dass sie sich informieren und zukünftig stärker nachfragen, aber man kann nicht erwarten, dass jeder Anleger zum Finanzexperten wird. Genau aus diesem Grund spricht sich die FDP dafür aus, dass unsere Verbraucherinnen und Verbraucher geschützt werden müssen.
Grundsätzliche Voraussetzung für jegliche verbraucherpolitische Verbesserung und mehr Schutz im Finanzsektor muss sein, dass die Verbraucherinteressen mehr in den Mittelpunkt gerückt werden. Dazu gehört auch, dass die Anleger auf einen Wissensstand gebracht werden, bei dem sie eigenständig die für sie relevanten Produkte aus der Flut der Angebote erkennen können.
Weiterhin ist das Zurückgewinnen des Vertrauens der Verbraucher eine elementare Komponente. Dies kann nur erreicht werden, wenn deutliche Veränderungen und Verbesserungen im Beratungssystem erfolgen.
ZA: Wo sehen Sie bei Anlagezertifikaten noch weiteren Regulierungsbedarf des Gesetzgebers?
Goldmann: Neben den am 01.01.2010 in Kraft tretenden Neuerungen im Anlegerschutz gibt es noch viele weitere Bereiche, bei denen angesetzt werden muss, um eine wirklich langfristige Sicherheit und Konstanz in der Finanzpolitik zurückzugewinnen.
Grundsätzlich muss gelten, dass der Anleger beim Kauf des Zertifikates die Funktionsweise des Zertifikats voll und ganz versteht. Dabei sollte abgewägt werden zwischen den entstehenden Kosten und dem zu erwartenden Kurszuwachs.
Um allein dieses elementare Kriterium zu erfüllen, müssen nach Auffassung der FDP noch verschiedene Faktoren reguliert werden:
1. Eine einheitliche Mindestanforderung an die Beraterqualifikation sollte Pflicht sein, denn bisher ist der Vertrieb hochkomplexer Finanzprodukte in Teilbereichen des Marktes noch ohne jegliche Qualifikation möglich. Auch eine kontinuierliche Weiterbildung der Berater sollte Grundvoraussetzung sein.
2. Der Verbraucher braucht eine höhere Transparenz bei den Anlageprodukten, d.h. die Auswahlfaktoren bei den Anlageprodukten müssen objektiver werden und weniger gebunden an das jeweilige Finanzinstitut des Beraters und der damit zu erwartenden Prämie beim Verkauf.
3. Es muss mehr Wettbewerb bei den Ratingagenturen geschaffen werden, dafür muss das Beratungsgeschäft vom Ratinggeschäft getrennt werden. Weiterhin sollten mindestens zwei voneinander unabhängige Ratings pro Anlage durchgeführt werden.